Gerichtsurteil: Köln darf Trainingszentrum am Geißbockheim ausbauen

Aufatmen beim 1. FC Köln: Der Bundesligist darf wie geplant sein Trainingszentrum am Geißbockheim ausbauen. Das Oberverwaltungsgericht entschied am Freitag, dass der Bebauungsplan rechtmäßig ist.

Bebauungsplan ist rechtmäßig

Seit Jahren wird um den Ausbau des Trainingszentrums am Geißbockheim des 1. FC Köln gerungen. Ebenso lange liegen die Pläne in der Schublade, diese sehen im Zuge des Ausbaus des Trainingszentrum auch eine Bebauung der nahen Gleueler Wiese vor.

Letztere wird dem äußeren Grüngürtel im Westen der Millionenmetropole Köln zugerechnet, weshalb Naturschützer juristisch gegen die Pläne vorgingen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sprach nun am Freitag ein Urteil in dem Rechtsstreit und wies die Klagen einer Bürgerinitiative und des Naturschutzbundes Nabu Deutschland gegen den Bebauungsplan der Stadt Köln ab. Das Urteil ist endgültig, eine Revision wurde vom 7. Senat nicht zugelassen.

Der FC kann damit die Pläne aus der Schublade holen und mit der Erweiterung beginnen. Die Geißböcke wollen das bestehende Areal um ein Leistungszentrum sowie drei Kunstrasenplätze erweitern.

„Die Entscheidung des Gerichts ist ein Meilenstein“, begrüßte Philipp Türoff, Sprecher der Geschäftsführung des 1. FC Köln, den Richterspruch. „Sie beendet die jahrelange juristische Blockade und bestätigt unseren Weg.“ Türoff verwies noch einmal, dass es zu den Plänen des FC keine Alternative gegeben hätte: „Die Gleueler Wiese ist und bleibt die bislang einzige vollumfängliche Lösung, die unserem Nachwuchs, den FC-Frauen und unserer Verantwortung wirklich gerecht wird.“

„Naturschutz und Sport. Köln kann das!“

Die Bedenken der Naturschützer ließen aber auch die FC-Verantwortlichen nicht kalt, vielmehr betonten sie, diese bei der Erweiterung ernst zu nehmen. „Wir wollen den Naturschutz, den Grüngürtel und den Sport einschließlich Breitensport stärken“, kündigte FC-Präsident Jörn Stobbe an. Geplant ist, durch eine „gezielte Überkompensation“ den Grüngürtel letztendlich zu stärken. „Wenn wir das gemeinsam anpacken, stärken wir beides: Naturschutz und Sport. Köln kann das!“

Kritik von Naturschutzverbänden

Kritik kam dagegen von den Klägerinnen und Klägern. „Hier wird die Bedeutung von großen intakten Grünlandflächen im Stadtbereich für ein zukünftiges lebenswertes Stadtklima und eine zwingend notwendige Klimaanpassung weiterhin massiv ignoriert und unterschätzt“, sagte Anna von Mikecz, stellvertretende Vorsitzende des Nabu-Landesverbandes NRW nach dem Urteil.

 

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