Die Bundesliga hat sich vor Gericht gegen Ticket-Zwischenhändler Viagogo durchgesetzt. Das Oberlandesgericht München wertete mehrere Geschäftspraktiken des Unternehmens als irreführend. Das hat für Viagogo nun Konsequenzen.
Ticket-Zwischenhändler verstößt gegen Wettbewerbsrecht
Die Bundesliga hat einen juristischen Erfolg im Kampf gegen unlautere Geschäftspraktiken auf dem sogenannten „nicht-autorisierten Ticketzweitmarkt“ erzielt. Nach einem langjährigen Rechtsstreit durch mehrere Instanzen wurde der Klage der Bundesliga gegen die Viagogo AG stattgegeben.
Der 29. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) München stufte bei seinem nun bekannt gewordenen Urteil vom 30. Juli mehrere Geschäftspraktiken als irreführend und damit als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht ein.
Bundesliga: „Klares Zeichen gegen undurchsichtige Angebote“
„Mit seinem Urteil stärkt das Gericht die Bemühungen von Klubs und Verbänden für einen fairen, transparenten Ticketmarkt und setzt ein klares Zeichen gegen undurchsichtige Angebote sowie überhöhte Preise“, ließ die Bundesliga wissen. Viagogo kann laut OLG gegen das Urteil „mit der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof vorgehen, um die Zulassung einer Revision zu erreichen“.
Viagogo ist ein Zwischenhändler, der über einen virtuellen Marktplatz alle möglichen Arten von Eintrittskarten verkauft. Das Unternehmen wurde 2006 in London gegründet, sitzt aber mittlerweile in Bern in der Schweiz. Es wird regelmäßig von Verbraucherschutz-Organisationen und Veranstaltern für seine Geschäftspraktiken kritisiert.
Ursprung der Klage liegt im Jahr 2019
Dem Unternehmen wurde unter anderem untersagt, Tickets anzubieten, bevor die Eintrittskarten von autorisierten Stellen angeboten werden. Zudem darf nicht mit Garantien für Tickets geworben werden, suggerierte Verknappung ist ebenfalls verboten.Der Ursprung der Klage liegt mehrere Jahre zurück. Im Vorfeld des Supercups 2019 warnte die Bundesliga vor dem Kauf von Tickets auf dem nicht-autorisierten Zweitmarkt, insbesondere auf der Plattform Viagogo.
Dort wurden bereits Eintrittskarten für das Spiel angeboten, obwohl der offizielle Kartenverkauf zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen hatte. Nach Zustellung einer Abmahnung hatte die Bundesliga rechtliche Schritte eingeleitet.
„Diese Entscheidung ist ein wichtiger Erfolg für den Schutz der Fans und eines fairen Ticketmarkts. Sie sendet ein klares Signal gegen fragwürdige Ticketangebote und überhöhte Preise“, sagte Bundesliga-Geschäftsführer Marc Lenz: „Gleichzeitig stärkt sie die offiziellen Verkaufs- und Weiterverkaufsplattformen der Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga, auf denen Tickets von Fans für Fans zu fairen und transparenten Konditionen angeboten werden. Die Bundesliga und ihre Klubs werden weiterhin entschlossen gegen nicht autorisierte Ticketverkäufe vorgehen.“
