Vor dem Start der neuen Saison informierte die Bundesliga die Klubs der 1. und 2. Liga an diesem Mittwoch über eine Anpassung des Multiball-Konzepts. Ballkinder dürfen künftig wieder aktiver sein – sofern keine offensichtlichen Vor- oder Nachteile entstehen.
„Systematische Einflussnahme“ bleibt unzulässig
Legen statt werfen: Zum Start der vergangenen Saison sollten sich die Ballkinder in den Stadien der 36 Profiklubs von der jahrelang geübten Praxis verabschieden und mit einer grundsätzlich neuen Arbeitsweise anfreunden. Die Bälle lagen fortan auf Markierungsplättchen bereit, anstatt sie einem Spieler zuzuwerfen. Die Selbstbedienung für die Spieler sollte für faire Verhältnisse sorgen. Vorbei die Zeiten, in denen Gastmannschaften immer mal wieder mit einer Benachteiligung durch Verzögerungen zu kämpfen hatten – während Heimteams den ein oder anderen Konter durch schnelle Lieferung von neuen Bällen starten konnten.
Das sogenannte Multiball-Konzept wurde von der Ligaorganisation Bundesliga GmbH, damals noch DFL, im August 2025 zunächst empfohlen und zum 25. Spieltag Anfang März 2026 für die Klubs zur Verpflichtung gemacht. Prinzipiell waren Verstöße ab diesem Zeitpunkt sanktionsfähig. Es blieb jedoch bei Einzelfällen, für die keine Strafen ausgesprochen wurden.
„Zuwerfen ist kein grundsätzlicher Verstoß“
Vor dem Start der neuen Saison wurde eine Entschärfung beschlossen. An diesem Mittwoch ging ein Schreiben an die 36 Profiklubs hinaus, das dem kicker vorliegt. Darin heißt es: „Künftig stellt das Zuwerfen von Spielbällen durch Ballholer grundsätzlich keinen Verstoß gegen das Multiball-Konzept mehr dar.“
Die grundsätzliche Idee bleibt unberührt: „Die verpflichtende Bereitstellung von Spielbällen an festgelegten Ballstationen entlang der Seiten- und Torlinien gewährleistet weiterhin eine schnelle, faire und einheitliche Wiederaufnahme des Spiels. Unverändert bleibt daher der Grundsatz des Multiball-Konzepts, wonach die Spielbälle an den vorgesehenen Ballstationen rund um das Spielfeld bereitzuhalten sind. Dieses Verfahren hat sich im Spielbetrieb etabliert und wird von den Spielern angenommen und angewendet. Im Zuge der Evaluierung wurde jedoch festgestellt, dass das punktuelle Zuwerfen von Spielbällen durch Ballholer dem grundlegenden Zweck des Multiball-Konzepts nicht entgegensteht.“
Bedeutet konkret: Verzögerungen durch ein fehlendes Spielgerät bleiben auch künftig weitestgehend ausgeschlossen. Dem allgemeinen Spielfluss und den Unterbrechungszeiten kann es aber zugutekommen, dass die Spieler wieder bedient werden dürfen – in einem gewissen Rahmen.
Denn sobald ein Muster zu erkennen ist, greifen die Regelhüter ein. Die maßgebliche Regelung lautet: „Ballholer dürfen mit den Spielern beider Mannschaften nicht systematisch interagieren und auf den Spielfluss in dieser Weise, sei es beschleunigend oder verlangsamend, einwirken.“
Kein Grund für die Aberkennung von Toren
Gezielte sportliche Vor- oder Nachteile soll es nicht geben. Spätestens also, wenn ein Ballkind systematisch in der Schlussphase eines Spiels direkt an der Eckfahne positioniert wird, um (nur) den Spielern des Heimklubs umgehend die Bälle zuzuwerfen, sollte es einen Eckball oder einen Einwurf in Strafraumnähe geben, nimmt sich die Bundesliga im Nachgang der Sache an: „Bei schwerwiegenden Einflussnahmen auf den Spielfluss behält sich die Bundesliga die Einleitung entsprechender Verfahren sowie die Verhängung von Sanktionen nach Maßgabe der geltenden Regelwerke ausdrücklich vor.“
Ein auf solchem Wege erzieltes Tor an sich bleibt regeltechnisch aber regulär. Für den Schiedsrichter auf dem Rasen als auch für das VAR-Team spielen die Regeln der Ballkinder keine Rolle.
