Mainzer Spezialdeal mit Richter: Vertragsauflösung vor Transferschluss

Bis zum Deadline Day fand Marco Richter keinen neuen Klub. Eine kreative Lösung hält ihm aber weiter alle Möglichkeiten offen.

Warum der Angreifer weiterhin wechseln kann

Würde 05-Coach Urs Fischer seine Profis in den verbleibenden Einheiten bis zum Sonntagsspiel in Hamburg nicht hinter verschlossenen Türen trainieren lassen, könnten sich die Mainzer Fans mit eigenen Augen überzeugen: Marco Richter (28) ist auch nach dem Deadline Day am 1. September weiterhin Teil der Trainingsgruppe am Bruchweg. Ein Abschied des Wechselkandidaten kam innerhalb des Sommertransferfensters nicht zustande. Trotzdem trügt auf den ersten Blick der Schein. Denn: Richter gehört seit 1. September nicht mehr dem Mainzer Profikader an.

Wie das zusammenpasst? Die Antwort auf diese Frage liegt in einem Spezialdeal des Klubs mit seinem Angreifer, der in der Ligahistorie bis dato einmalig sein dürfte. Mainz 05 und Richter einigten sich bereits vor Ablauf der Wechselfrist auf eine Auflösung des ursprünglich bis Sommer 2027 datierten Arbeitspapiers. Dennoch darf Richter weiterhin wie ein vollwertiges Kadermitglied mit seinen nun ehemaligen Vereinskollegen trainieren. Die Konsequenz: Richter bleibt voll im Saft – und darf nun als vertragsloser Profi noch bis 31. Januar auch außerhalb der offiziellen Wechselperioden jederzeit von einem neuen Verein registriert werden.

Volle Integration ins Training als Zeichen der Wertschätzung

Zumindest auf dem Papier eine Win-win-Situation: Der 2023 für gut drei Millionen Euro von Hertha BSC verpflichtete und zwischenzeitlich an den HSV und Darmstadt ausgeliehene Angreifer verzichtet im Zuge einer Abfindungsregelung auf einen Teil des ihm zustehenden Gehalts. Dafür behält er durch seine vollständige Integration in den Trainingsbetrieb eine denkbar günstige Ausgangsposition bei der Suche nach einer neuen sportlichen Perspektive. Von Mainzer Seite aus auch ein Zeichen der Wertschätzung fürs untadelige Verhalten des Spielers.

Dass Richter trotz eines bis Ende August gültigen Kontrakts nun als „vertragslos“ im Sinne der Transferbestimmungen gilt, checkten Klub und Profi eigens noch einmal bei der DFL. Tatsächlich besagt auch die Grundregel der FIFA, dass ein Spieler in diesem Kontext nicht bereits zu Beginn der Transferphase (also am 1. Juli) vertragslos gewesen sein muss, sondern erst vor deren Ende (also spätestens am 1. September). Die juristische Basis für einen kreativen Mainzer Sonderweg, der durchaus in der Branche Schule machen könnte.

 

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