Der DFB hat kurz vor dem Start der 2. und 3. Liga die Strafen bei Pyrotechnik neu gewichtet. Ziel des neuen „Strafzumessungsleitfadens“ ist es, „unterschiedliche Gefährdungspotenziale“ stärker zu berücksichtigen.
Unterschiedliche Gefährdung stärker gewichtet
Bereits am Freitag tagte der DFB-Kontrollausschuss, auf dieser Sitzung wurde die neue Richtlinie für die Arbeit des DFB-Kontrollausschusses in sportgerichtlichen Verfahren gegen Vereine und Kapitalgesellschaften beschlossen. Zwei Ziele werden mit der DFB-Richtlinie verfolgt: Zum einen sollen die Gefährdungspotenziale beim Einsatz von Pyrotechnik mehr Berücksichtigung finden, zum anderen sollen die Vereine angehalten werden, mehr Strafanteile dafür zu verwenden, dass Pyrotechnik gar nicht erst in die Stadien gelangt.
Der erste Punkt geht mit laut DFB „deutlich“ höheren Geldstrafen für „besonders gefährliche Pyrotechnik“ einher. Dazu werden unter anderem Böller, Raketen sowie geworfene Pyrotechnik gezählt. Demgegenüber wurden die Geldstrafen für andere Arten von Pyrotechnik leicht gesenkt. Darunter fallen auch in der Hand abgefackelte „Bengalos“.
Von der Gesamtsumme konnte jeder zur Kasse gebetene Verein einen Teil der Strafe für „eigene sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen“ verwenden. Dieser Anteil wird nun erhöht, um den vorbeugenden Charakter der Strafen hervorzuheben. Zudem können die Mittel nun auch für die Stärkung des Sicherheitsmanagements investiert werden.
Strafzumessungsleitfaden kommt nur bei „standardisierten“ Fällen zum Einsatz
Die Geldbußen des neuen Strafzumessungsleitfadens kommen nur in Fällen zur Anwendung, die eine „standardisierte Betrachtung“ zulassen. Bei schwerwiegenden Fällen, wie zum Beispiel dem gezielten Abschießen von Pyrotechnik in Menschenmassen, bei verletzten Personen oder langen Spielunterbrechungen bis hin zum Abbruch, bestimmen sich die Sanktionen nach Paragraf 44 der DFB-Satzung in Verbindung mit der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung. Diese beinhalten „schärfere Schwerter“ wie zum Beispiel Stadionverbote, Platzsperren oder Zuschauer(teil)verbote bis hin zur Aberkennung von Punkten oder Zwangsabstiegen.
„Wir müssen die bisher angewendete Sanktionierung pyrotechnischer Vergehen bis hin zu vorsätzlich erwirkten Spielunterbrechungen weiterentwickeln“, begründete DFB-Vizepräsident Thomas Bergmann die Neufassung: „Der neue Strafzumessungsleitfaden geht in die richtige Richtung, weil er zum einen sportrechtliche Vergehen deutlich härter sanktioniert und gleichzeitig den Vereinen bei der präventiven Bekämpfung des gefährlichen Abbrandes von Pyrotechnik Rückendeckung gibt.“
Bergmann leitete auch die Arbeitsgemeinschaft, die sich mit der Weiterentwicklung des Strafzumessungsleitfadens mit Vertretern des DFB-Kontrollauschusses, des DFB-Sportgerichts, der Bundesliga sowie mehreren Vertretern der Vereine beschäftigt hat.
