Neues Detail in der Hoffenheimer Datenaffäre: Trotz eines entwarnenden Gutachtens ermittelt der Landesdatenschutz weiter. Was auch Folgen für das laufende Arbeitsgerichtsverfahren mit zwei ehemaligen leitenden Angestellten haben könnte.
Warum prüft die Behörde trotz Gutachten weiterhin?
Am 9. März erklärte die TSG Hoffenheim die Affäre offiziell für beendet: „Rechtsgutachten bringt Klarheit: Verdacht auf Datenschutzverstoß ausgeräumt“, lautete der Titel der Pressemitteilung des Europa-League-Teilnehmers, bei dem in den Monaten, wenn nicht sogar Jahren zuvor ein nicht enden wollender Machtkampf getobt hatte. Seither spielen die Weitergaben von Mitgliederlisten im Vorfeld einer Kandidatenkür für die Wahl eines Nachfolgers des zurückgetretenen Vereinspräsidenten Jörg Albrecht, der – schwuppdiwupp – nach dem Rücktritt seines Interimsnachfolgers Christoph Henssler doch noch einmal selbst interimistisch übernahm. Alles recht schnelllebig im Kraichgau, wo sich nun die Nachwehen der Datenaffäre nochmal bemerkbar machten in zwei Arbeitsgerichtsprozessen.
Klub wirft Ex-Mitarbeitern Putsch gegen Geschäftsführer Schicker
Konkret klagen Ex-Justiziar Arno Metz und die ehemalige leitende Angestellte Asmahan Gamgami gegen ihre Kündigungen. Der Klub wirft beiden vor, im Verbund mit Henssler die Weitergabe der Mitgliederlisten zum künstlichen Putsch gegen den einzigen noch verbliebenen Geschäftsführer Andreas Schicker hochstilisiert zu haben. Dabei ist das im März öffentlichkeitswirksam platzierte Gutachten des Münchner Universitätsprofessors Boris P. Paal natürlich ein Baustein, weil es lediglich einen „rein formalen, jedoch geringfügigen Fehler“ erkennt.
Jenes Gutachten allerdings hat die TSG selbst in Auftrag gegeben, obgleich sich offenbar parallel auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit in Baden-Württemberg mit dem Sachverhalt befasste. Oder vielmehr: Befasst. Denn aus der Stuttgarter Behörde erreichte den kicker aktuell die Nachricht: „Das Verfahren läuft noch.“ Weitere Auskünfte gibt es nicht.
Gegenvorwurf: irreführende Darstellung und fehlende Finanzierung
Speziell vor dem Hintergrund der kürzlich durchgeführten Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Mannheim (Zweigstelle Heidelberg), wo Metz und Gamgami einen Putschversuch von sich wiesen, der Gegenseite irreführende Darstellung vorwarfen und für die durch den damaligen e.V.-Vorstand um Henssler avisierte Absetzung Schickers nicht abgeschlossene Finanzierungsplanungen der nun laufenden Saison in den Raum stellten, erstaunt das. Vor Gericht hatte TSG-Rechtsbeistand Dr. Martin Duncker auf Rückfrage des Vorsitzenden erläutert, man habe trotz Nachfrage keine Rückmeldung der Behörde bekommen und es sei nicht unüblich, dass Derartiges einfach nicht mehr weiterverfolgt werde. Für die finale Bewertung der Sache wäre eine offizielle Auskunft dennoch von Bedeutung – kam doch in Heidelberg auch zur Sprache, dass Mitgliederlisten konkret ans Family Office von Klubgeldgeber Dietmar Hopp gingen, der aber eben nicht mehr über die 50+1-Stimmrechtsmehrheit verfügt.
