Neuer TSG-Vorsitzender: Die Hintergründe zur brisanten Wahl

Zwei Wochen vor der mit Spannung erwarteten Neuwahl des Hoffenheimer Vereinsvorsitzenden endet an diesem Montag die Bewerbungsfrist. Der Stand und die Hintergründe.

Bewerbungsfrist endet am Montag

Beinahe hätte das Durcheinander in Hoffenheim sogar Sportgeschäftsführer Andreas Schicker den Job gekostet. Zumindest hatte ihn der interimistische Vorsitzende Christoph Henssler auf einer eigens von ihm einberufenen Gesellschafterversammlung abberufen und zum Sportdirektor degradieren wollen. Stattdessen erwirkte Mäzen Dietmar Hopp eine gerichtliche Verfügung zur Untersagung der Zusammenkunft, worauf der aus der Ultra-Szene stammende Henssler von seinem Amt zurücktrat.

Es geht um Hoffenheims Schlüsselposition

Der 29-Jährige war erst nach dem Rücktritt des Vereinsvorsitzenden Jörg Albrecht vom Stellvertreter zum Hauptdarsteller avanciert. Nun also sind zwei Posten vakant, die bei Neuwahlen auf der Mitgliederversammlung am 9. März wieder besetzt werden sollen. Zwei Wochen zuvor, also an diesem Montag um Mitternacht, endet die Frist, um sich für das so bedeutende Amt zu bewerben.

Denn nach der freiwilligen Rückgabe der Stimmrechtemehrheit seitens Hopps an den e.V. ist das die mächtigste Schaltstelle in Hoffenheim. Nach Hensslers Rücktritt hatte sich dessen Vorgänger Albrecht bereiterklärt, die Geschäfte bis zur Neuwahl vorübergehend wieder zu übernehmen, eine erneute Kandidatur hatte der vormalige Sinsheimer Oberbürgermeister im gleichen Atemzug ausgeschlossen.

Gesucht: Weder Marionetten noch Querulanten

Mit einiger Spannung blickt man im Kraichgau nun der Wahl und der Offenbarung entgegen, welche Kandidaten sich denn aufstellen lassen. Es wird nach Bewerbern im diplomatischen Dienst gefahndet, die weder als willfährige Marionetten von Geldgeber Hopp einzuordnen sind, noch als notorische Querulanten etwa aus dem Fanlager, das zuletzt eher als Fundamental-Opposition auffiel und das nach Hensslers Kapriolen viel Kredit verspielt haben dürfte.

Es soll mehrere Bewerber geben

Dem Vernehmen nach werfen mehrere Kandidaten ihren Hut in den Ring. Aber ob die allesamt auch zur Wahl zugelassen werden, bleibt abzuwarten. Denn satzungsgemäß tritt nun der dreiköpfige Ehrenrat des Vereins auf den Plan, ein Gremium aus langjährigen Mitgliedern (mindestens 25 Jahre), das mit hohen Kompetenzen ausgestattet ist. Unter anderem steht dem Ehrenrat als Wahlausschuss zu, die eingegangenen Bewerbungen zu prüfen, zu beraten und final die Kandidaten zur Wahl des 1. Vorsitzenden vorzuschlagen.

In der Satzung heißt es unter anderem: „Der Ehrenrat als Wahlausschuss ist in der Entscheidung zur Festlegung seiner Wahlvorschläge frei (…) die Entscheidungen des Ehrenrates als Wahlausschuss sind unanfechtbar.“ Nach kicker-Informationen soll es sogar Bestrebungen geben, diese Befugnisse des Ehrenrates im Zuge der Mitgliederversammlung künftig auch auf die Position des 2. Vorsitzenden auszuweiten. Das dürfte all diejenigen beruhigen, die eine Machtübernahme der Kurve oder von Kandidaten befürchten, die der Tragweite des Amtes womöglich nicht gewachsen sind.

 

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