Am 2. Januar hatten der HSV und Stefan Kuntz die Aufhebung des gemeinsamen Vertrags mit dem Verweis auf persönliche Gründe publiziert, um einen öffentlichen Schlagabtausch zu vermeiden. Genau dieser ist mittlerweile im Gange: Am Montag reagierte der Aufsichtsrat des Klubs scharf auf Ausführungen des 63-Jährigen vom vergangenen Wochenende – und belastete ihn schwer.
Aufsichtsrat reagiert auf Aussagen
Ex-Sportvorstand Stefan Kuntz hatte sich gegenüber der Süddeutschen Zeitung über die Vorwürfe der sexuellen Belästigung geäußert, hat dabei den Eindruck erweckt, keine Pflichtverletzungen begangen zu haben und erklärt, die erhobenen Vorwürfe nicht gekannt zu haben. Außerdem hatte er beklagt, er habe nicht wirklich die Möglichkeit von dem Kontrollgremium erhalten, sich zum Sachverhalt und den Anschuldigungen zu erklären.
Die neuerliche Erklärung der Räte um deren Vorsitzenden Michael Papenfuß, die zweite seit einem Instagram-Posting von Kuntz, indem er von falschen Anschuldigungen gesprochen hatte, ist an Deutlichkeit kaum zu überbieten. Der Ton wird rauer und der 63-Jährige mehrfach der Falschaussage bezichtigt.
Kontrolleure zeichnen den Verlauf der Trennung detailliert nach
In drei Unterpunkten unterstreicht der Aufsichtsrat seine Haltung und widerspricht Kuntz energisch. „Das von mehreren Hinweisgebenden unabhängig voneinander glaubhaft geschilderte Fehlverhalten, das zu internen Ermittlungen führte, umfasst zahlreiche schwerwiegende Pflichtverletzungen, die jeden verantwortungsvollen Aufsichtsrat zum Handeln veranlassen mussten. Nicht nur die in solchen Fällen geltenden (arbeitsrechtlichen) Fristen, sondern auch die Verantwortung für die bei uns tätigen Mitarbeitenden und die Verteidigung der Werte des HSV geboten ein rasches und konsequentes Handeln.“
Die Kontrolleure zeichnen in ihrem Statement detailliert den Verlauf der Trennung nach, widersprechen entschieden der Darstellung, der Europameister von 1996 hätte keine reelle Möglichkeit bekommen, sich zu den Anschuldigungen äußern und hätte diese zudem nicht gekannt: „Die wiederholte Behauptung, Stefan Kuntz sei über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nicht informiert worden und habe keine Möglichkeit erhalten, diese zu entkräften, ist nachweislich unwahr: Am 18. Dezember wurde Stefan Kuntz förmlich über die Untersuchung informiert; am 19. Dezember wurden seine damaligen Anwälte in anonymisierter Form die Inhalte sämtlicher bis dahin vorliegender Zeugenaussagen mitgeteilt.“
Mehrere Terminverschiebungen und Anwalts-Wechsel
Brisant: Am Nachmittag des 20. Dezember spielte der HSV noch daheim zum Jahresabschluss gegen Eintracht Frankfurt (1:1). Dort soll Kuntz gegenüber den Räten angekündigt haben, Stellung nehmen zu wollen. Dazu schreibt der Aufsichtsrat: „Ihm wurden über seine Anwälte zwei Termine (22./23. Dezember) für die Anhörung angeboten; hierauf gingen Stefan Kuntz und seine Anwälte nicht ein. In der Folge unterbreitete der HSV-Aufsichtsrat auf Wunsch von Stefan Kuntz bis zum 27. Dezember zwei weitere konkrete Anhörungstermine, die von Stefan Kuntz oder seinen Anwälten verschoben oder abgesagt wurden.“
Dann schildert das Gremium die Wende: „Am 27. Dezember informierte uns Stefan Kuntz über einen Wechsel seiner Anwälte und bat um einen Anhörungstermin am 29. Dezember ab 11 Uhr. Diesen Termin hat der Aufsichtsrat gegenüber den neuen Anwälten bestätigt.“
Doch auch zu diesem Treffen kam es nicht mehr. „Am Vorabend dieses Termins teilte Stefan Kuntz über seine Anwälte mit, doch nicht mehr für die Anhörung zur Verfügung zu stehen und den Termin stattdessen für die Verhandlung des Aufhebungsvertrages nutzen zu wollen. Eine Anwesenheit bei diesem Termin lehnte Stefan Kuntz ab. Den neuen Anwälten wurde in diesem Termin angeboten, die bis dato ermittelten Vorwürfe erneut detailliert mitzuteilen.“ Sie sollen dies abgelehnt haben – mit der Begründung, dass ihnen die Vorwürfe bekannt seien.
Kuntz hatte unter anderem angedeutet, dass ihm durch die Kontrolleure vermittelt worden sei, seine Anhörung würde zu einem öffentlichen Bekanntwerden der Vorwürfe führen. Der Aufsichtsrat erklärt dazu: „Tatsächlich wurde ihm gesagt, dass eine einvernehmliche Aufhebungsvereinbarung eine Möglichkeit sei, eine längere und möglicherweise öffentlich werdende Untersuchung zu vermeiden. Ob dies sinnvoll sei, könne er, da er die Berechtigung der Vorwürfe kenne, selbst am besten beurteilen. Auf dieser Grundlage hat sich Stefan Kuntz, beraten durch mehrere Anwälte, aus freien Stücken für den Abschluss der Aufhebungsvereinbarung entschieden.“
Strafanzeige wegen Stalkings zurückgezogen
Und noch ein Detail macht der Aufsichtsrat nun öffentlich: Die Rücknahme der Strafanzeige des Ex-Profis gegen Unbekannt wegen Stalkings: „In diesem Zusammenhang hat Stefan Kunz über seine Anwälte die Rücknahme seiner Strafanzeige vorschlagen lassen, damit der Wunsch, die Trennung diskret zu kommunizieren, nicht vereitelt wird. Inzwischen wissen wir, dass der Inhalt dieser uns erst seit dem 30. Dezember vorliegenden Strafanzeige mindestens in Teilen nachweislich unwahr ist.“
Abschließend erklärt das Kontrollgremium, dass dieser öffentliche Schlagabtausch ursprünglich vermieden werden sollte und in erster Linie aufgrund der Äußerungen des ehemaligen Sportvorstandes entstanden ist. „Der Aufsichtsrat des HSV hält es im Interesse sämtlicher betroffener Personen für bedauerlich, dass diese öffentlichen Richtigstellungen erforderlich geworden sind.“
