An diesem Montag sollte eigentlich eine Gesellschafterversammlung die Zukunft von TSG-Geschäftsführer Schicker klären. Doch diese dürfte abgeblasen sein.
LG untersagt Gesellschafterversammlung vorerst
Denn: Das für die Fußballspielbetriebs-GmbH der TSG Hoffenheim zuständige Landgericht (LG) Heidelberg erklärte auf kicker-Anfrage, dass bereits vergangene Woche ein Antrag auf Verfügung im einstweiligen Rechtsschutz eingegangen sei zur Untersagung der Durchführung der Gesellschafterversammlung. Antragssteller war Dietmar Hopp, der zwar noch über die Kapitalmehrheit beim Bundesligisten verfügt, allerdings seine Stimmrechtsmehrheit vor knapp drei Jahren an den e.V. rückübertragen hat.
Dessen Interimsvorsitzender Christoph Henssler hatte eine Gesellschafterversammlung einberufen für diesen Montag. Ursprünglich soll eine Degradierung des einzig verbliebenen Geschäftsführers der GmbH, Andreas Schicker, zum Sportdirektor zur Debatte gestanden haben. Hensslers am gestrigen Sonntag kurz vor dem 1:5 beim FC Bayern publiziertes Statement las sich allerdings so, als sollte es eher um Grundsatzbesprechungen guter Governance gehen, nachdem es bereits in den Tagen zuvor ein Hauen und Stechen im Hintergrund gegeben hatte und mittlerweile mehrere Mitarbeiter freigestellt respektive angezählt sein sollen.
Zu der Versammlung wird es wohl nicht mehr kommen, denn das LG folgte Hopps Antrag und untersagte die Durchführung des Meetings. Der Milliardär, der mit viel Geld aus dem Dorfklub einen etablierten Bundesligisten geformt hat, aber zuletzt auch immer wieder mit offensichtlich wankelmütigen Entscheidungen auffiel, hatte sich zuletzt öffentlichkeitswirksam hinter Schicker gestellt.
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Hintergrund des Konflikts ist ein seit Monaten, vielleicht sogar Jahren schwelender Machtkampf im Kraichgau, bei dem es zunehmend schwerfällt, die einzelnen Fronten auseinanderzuhalten. Im Herbst waren die Geschäftsführer Markus Schütz und Frank Briel abberufen worden, kurz darauf trat e.V.-Präsident Jörg Albrecht zurück. Erst vergangene Woche hatte mit Tim Jost ein weiterer Geschäftsführer einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Zuletzt hatte sich der zwischenzeitlich beruhigte Streit an einem mutmaßlichen Datenschutzverstoß zulasten der Mitglieder neu entzündet.
Gibt es ein juristisches Gutachten?
Die Vorstellungen der Aufarbeitung des Themas seitens Henssler auf e.V.-Seiten und Schicker als GmbH-Boss auf der anderen Seite gingen offenbar diametral auseinander, um es vorsichtig zu sagen. Unklar ist nach wie vor, ob es bereits ein juristisches Gutachten in der Sache gibt und wen dieses belastet. Dass ein GmbH-Mitarbeiter in der Sache freigestellt wurde, der zuvor in der Hopp-Stiftung arbeitete, erweckt aber den Eindruck, dass es darum gegangen sein könnte, einen genehmen Kandidaten für den e.V.-Vorsitz zu finden. Unklar allerdings ist der Hintergrund der Untersagung des LG, sprich ob es sich lediglich um einen Formfehler handelt und die Gespräche um die Zukunft Schickers lediglich aufgeschoben sind.
