Der SV Werder Bremen muss aufgrund von Vorfällen in zwei unterschiedlichen Spielen und Wettbewerben eine Strafe in Höhe von insgesamt sechsstelligen Zahlen zahlen. Am Mittwoch gab der DFB bekannt, dass es Vorfälle in zwei Spielen gegeben hat. Von den insgesamt 149.000 Euro entfallen 75.000 Euro auf das Abbrennen von „mindestens zehn pyrotechnischen Gegenständen“ vor dem Spiel und „mindestens 313 pyrotechnischen Gegenständen“ zu Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels zwischen dem FC St. Pauli und Werder Bremen (2:0 für Werder) am 14. Dezember 2024. So steht es auf der Website des DFB. Aufgrund der entstandenen Rauchentwicklung konnte die Partie erst mit einer fast fünfminütigen Verspätung angepfiffen werden und wurde anschließend noch einmal für zwölf Minuten unterbrochen. Der DFB-Kontrollausschuss hat Anklage erhoben wegen des unsportlichen Verhaltens der Anhänger von Werder. Der SVW erhebt weder gegen dieses Urteil des DFB-Sportgerichts im Einzelrichterverfahren Einspruch, noch gegen ein anderes. Im DFB-Pokal-Viertelfinale gegen den späteren Finalisten Arminia Bielefeld, welches mit 1:2 aus Sicht der Bremer endete, haben die grün-weißen Fans am 25. …