Im Rechtsstreit zwischen dem 1. FSV Mainz 05 und Ex-Spieler Anwar El Ghazi hat das Bundesarbeitsgericht die Nichtzulassungsbeschwerde des Bundesligisten abgelehnt.
Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen
Der 1. FSV Mainz 05 hat im juristischen Streit mit seinem Ex-Spieler Anwar El Ghazi eine weitere Niederlage hinnehmen müssen. Im Dezember hatte der Klub angekündigt, vor das Bundesarbeitsgericht zu ziehen, um dort eine Nichtzulassungsbeschwerde einzureichen. Zuvor hatte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ein Urteil des Arbeitsgerichts Mainz bestätigt, das die außerordentliche und fristlose Kündigung El Ghazis seitens des Bundesligisten für unwirksam erklärt hatte. Der Profi aus den Niederlanden konnte somit Anspruch auf Gehaltsnachzahlungen erheben.
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat die Nichtzulassungsbeschwerde nun zurückgewiesen, wodurch das Urteil des Landesarbeitsgerichts rechtskräftig wird. El Ghazi stehen somit Nachzahlungen in Höhe von 1,5 Millionen Euro zu, die er in den ersten beiden Instanzen eingeklagt hatte. Eine Revision gegen den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts ist nicht möglich.
Mainz‘ Haltung in der Sache „ändert sich dadurch selbstverständlich nicht“
„Wir müssen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts akzeptieren, auch wenn wir uns einen anderen Ausgang gewünscht hätten“, wird Stefan Hofmann, Vereins- und Vorstandsvorsitzender von Mainz 05 in einer Klubmitteilung zitiert. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung sei der Klub weiterhin der Auffassung, dass die damalige Entscheidung richtig und nahezu alternativlos war, wie auch Hofmann unterstreicht: „Unsere Haltung in der Sache ändert sich dadurch selbstverständlich nicht.“
Gegenüber der Allgemeinen Zeitung kündigte El Ghazis Anwalt Alexander Bergweiler derweil weitere Verfahren gegen den Klub an. „Wir sind total froh mit der Entscheidung“, so Bergweiler. „Jetzt geht es im Schadensersatzprozess weiter. Wir fühlen uns total bestärkt.“ Im Raum steht eine weitere Forderung in Höhe von 1,5 Millionen Euro.
El Ghazi war im September 2023 zu den Mainzern gewechselt und hatte unmittelbar nach dem terroristischen Überfall der Hamas am 7. Oktober 2023 einen Social-Media-Beitrag auf seinem Instagram-Account veröffentlicht und die Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ geteilt. Darauf hatte der Verein mit einer Abmahnung reagiert. Die außerordentliche Kündigung war erst nach einem weiteren Post erfolgt, der jedoch nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts durch die Meinungsfreiheit gedeckt war. In der Urteilsbegründung Mitte November 2025 spielte die ursprüngliche Parole keine Rolle mehr.
