Die am stärksten betroffenen Vereine, Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg, haben die Empfehlungen des Bundeskartellamts an die DFL hinsichtlich der 50+1-Regelung als „auffällige Wende“ beziehungsweise „Umkehr“ kritisiert. Im Fanumfeld gibt es hingegen Unterstützung. Die Fanorganisationen sprechen sich für das Kartellamt aus. Am Montag hat das Kartellamt die DFL aufgefordert, die Sonderregelungen zu 50+1 zu eliminieren. Im Jahr 2018 hatte die Liga die Behörde darum gebeten, die Legalität der seit vielen Jahren bestehenden Regelung zu prüfen. Durch drei Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2023 kam es zu einer erheblich anderen Bewertung als in den sieben Jahren des laufenden Verfahrens zuvor. Die Regelung, die den Wettbewerb einschränkt, indem die Mitglieder eines eingetragenen Vereins eine Mehrheit (13+1) an einer Kapitalgesellschaft, die am Spielbetrieb beteiligt ist, besitzen müssen, sei nur dann mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar, wenn die Beteiligung der Mitglieder garantiert ist. Daher seien die Sonderregelungen für Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg, wo die Unternehmen 100 Prozent der Anteile besitzen, nicht akzeptabel. Das Kartellamt hat bei RB Leipzig beanstandet, dass es lediglich 23 Mitglieder mit Stimmrecht gibt, während etwa 21 weitere Personen nur als Fördermitglieder ohne Stimmrecht integriert wurden. Zudem sollte die DFL Schritte unternehmen, um zu verhindern, dass sich ein Vorfall wie bei Hannover 250 wiederholt, wo die Anweisung des e. Leverkusen und Wolfsburg haben angedroht, Klage einzureichen, falls die zugesagten Förderausnahmen von 21 bzw. 250 zurückgenommen werden, da sie in der Abstimmung offenbar übergangen wurden.